
Informationen
FAQ – Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um meine psychotherapeutische Praxis. Die Informationen sollen Ihnen helfen, den Ablauf und die Rahmenbedingungen besser zu verstehen.
Organisatorisches
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Am einfachsten über das Rückrufformular. Hinterlassen Sie dort Ihre Kontaktdaten, ich melde mich zeitnah bei Ihnen.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Eine Einheit dauert 50 Minuten. Die letzten etwa 5 Minuten sind für Bezahlung, Terminvereinbarung und organisatorische Fragen vorgesehen.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Die Bezahlung erfolgt vorzugsweise bar am Ende der Sitzung. Alternativ ist auch eine Überweisung nach Erhalt der Rechnung möglich.
Wie lautet die Absageregelung?
Absagen sind bis 09:00 Uhr am Vortag kostenfrei möglich. Später abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden in Rechnung gestellt.
Wie oft sollte ich Termine wahrnehmen?
Zu Beginn ist eine wöchentliche Frequenz empfehlenswert. Nach intensiver Bearbeitung können die Abstände auf zwei bis drei Wochen erweitert werden, um Fortschritte zu prüfen und zu festigen.
Ist Online-Psychotherapie möglich?
Ja. Vorausgesetzt werden ein ruhiger Raum, ein Mikrofon, eine Webcam und eine stabile Internetverbindung. Bevorzugt nutze ich den datenschutzkonformen Dienst OpenTalk, der direkt über den Browser funktioniert. Alternativ sind auch die verschlüsselte Signal-App, FaceTime oder Skype möglich.
Therapie & Setting
Nach welcher therapeutischen Ausrichtung wird gearbeitet?
Ich arbeite nach der Schule der Verhaltenstherapie, einer wissenschaftlich fundierten Methode. Sie berücksichtigt Verhalten, Gedanken, Gefühle und zwischenmenschliche Muster. Ziel ist es, ungünstige Strategien zu erkennen und hilfreiche Wege einzuüben. Ihre aktive Mitarbeit ist dabei wesentlich.
Wie läuft eine Psychotherapie ab?
Eine Therapie gliedert sich in mehrere Phasen:
- Erstgespräch: Klärung von Anliegen, Erwartungen und Zielen.
- Regelmäßige Sitzungen: Gemeinsame Arbeit an den vereinbarten Themen mit passenden Methoden.
- Eigenarbeit: Anwendung der erlernten Strategien und Techniken auch außerhalb der Sitzungen im Alltag.
- Fortschrittsüberprüfung: Gegen Ende werden die Abstände zwischen den Terminen oft vergrößert, um das Erreichte zu festigen.
- Abschluss: Ein geplanter Abschluss mit Rückblick auf die Entwicklung ist ein wichtiger Teil des therapeutischen Prozesses.
Hinweis: Psychotherapie ist keine reine Wissensvermittlung, sondern ein lebendiger Prozess im Kontakt. Entscheidend ist die persönliche therapeutische Beziehung, in der schwierige Gefühle gemeinsam getragen, Veränderungen begleitet und individuell passende Lösungen entwickelt werden.
Was bedeutet „in Ausbildung unter Supervision“?
Ich befinde mich im letzten Abschnitt der Psychotherapie-Ausbildung. Meine Arbeit wird regelmäßig in Supervision anonymisiert besprochen, was eine zusätzliche fachliche Qualitätssicherung gewährleistet. Auch nach der Ausbildung bleiben Supervision und Fortbildung fixer Bestandteil meiner Arbeit.
Gibt es eine Verschwiegenheitspflicht?
Ja. Alles, was in den Sitzungen besprochen wird, unterliegt der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht.
Gibt es eine Altersbeschränkung?
Nein. Psychotherapie kann in jedem Alter hilfreich sein, sofern der Wunsch nach Veränderung und die Bereitschaft zur persönlichen Auseinandersetzung bestehen.
Kosten & Unterstützung
Was kostet eine Sitzung?
Das Honorar beträgt 100 € pro Einheit.
Gibt es Kostenzuschüsse von der Krankenkasse?
Ja, teilweise:
- Für KFL OÖ und KFG OÖ Versicherte beträgt der Zuschuss derzeit 90 % (Stand: 18.03.2023).
- Die ÖGK gewährt keinen Kostenzuschuss für Patient:innen, die in Behandlung bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision sind.
Sonstige Hinweise
Wer stellt Krankenstände oder Medikamente aus?
- Krankenstände stellt Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt aus.
- Psychopharmaka verschreibt eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie.
- Bitte ändern Sie eine laufende Medikation nur in ärztlicher Absprache.
Stellen Sie Gutachten für Führerscheinanträge oder -auflagen aus?
Nein. Führerscheingutachten werden von klinischen und gesundheitspsychologischen Fachkolleg:innen oder von einer Fachärztin/einem Facharzt für Psychiatrie erstellt – abhängig von den Vorgaben der zuständigen Behörde (z. B. Bezirkshauptmannschaft, Amtsarzt).
Was tun bei akuten Problemen?
In akuten Krisen- oder Notfallsituationen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das nächstgelegene Krankenhaus oder wählen Sie den Notruf 144. Dort erhalten Sie jederzeit, 24 Stunden täglich, qualifizierte Hilfe.
Darüber hinaus stehen verschiedene telefonische Notfall- und Krisendienste zur Verfügung. Eine Übersicht der wichtigsten Hotlines finden Sie auf meiner Seite Notfalltelefon.