Häufige Fragen — der Ablauf, kurz erklärt.
Die wichtigsten Rahmenbedingungen auf einen Blick.
Organisatorisches
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Am einfachsten über die Kontaktseite — per E-Mail oder Anruf. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Eine Einheit dauert 50 Minuten. Die letzten etwa 5 Minuten sind für Bezahlung, Terminvereinbarung und organisatorische Fragen vorgesehen.
Worauf sollte ich beim Termin achten?
Bitte erscheinen Sie nicht früher als 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin, da vorherige Sitzungen ungestört zu Ende geführt werden können.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Die Bezahlung erfolgt vorzugsweise bar am Ende der Sitzung. Alternativ ist eine Überweisung nach Erhalt der Rechnung möglich.
Wie lautet die Absageregelung?
Absagen sind bis 09:00 Uhr am Vortag kostenfrei möglich. Später abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden in Rechnung gestellt.
Wie oft sollte ich Termine wahrnehmen?
Zu Beginn ist eine wöchentliche Frequenz empfehlenswert. Nach intensiver Bearbeitung können die Abstände auf zwei bis drei Wochen erweitert werden, um Fortschritte zu prüfen und zu festigen.
Therapie & Setting
Nach welcher therapeutischen Ausrichtung wird gearbeitet?
Ich arbeite nach der Schule der Verhaltenstherapie, einer wissenschaftlich fundierten Methode. Sie berücksichtigt Verhalten, Gedanken, Gefühle und zwischenmenschliche Muster. Ziel ist es, ungünstige Strategien zu erkennen und hilfreiche Wege einzuüben — Ihre aktive Mitarbeit ist dabei wesentlich.
Wie läuft eine Psychotherapie ab?
- Erstgespräch: Klärung von Anliegen, Erwartungen und Zielen.
- Regelmäßige Sitzungen: gemeinsame Arbeit an den vereinbarten Themen.
- Eigenarbeit: Anwendung der Strategien auch im Alltag.
- Fortschrittsüberprüfung: größere Abstände gegen Ende, um Erreichtes zu festigen.
- Abschluss: geplanter Abschluss mit Rückblick auf die Entwicklung.
Ist Online-Psychotherapie möglich?
Ja. Psychotherapeutische Leistungen erbringe ich primär in Präsenz. Bei fachlich oder örtlich begründeter Notwendigkeit — etwa bei Verhinderung, eingeschränkter Mobilität oder größerer Entfernung — ist nach gemeinsamer Abklärung auch Online-Psychotherapie möglich — ausschließlich über verschlüsselte, datenschutzkonforme Verbindungen: Ende-zu-Ende-verschlüsselt (FaceTime, Signal) oder TLS-verschlüsselt über einen DSGVO-konformen, in Deutschland gehosteten Anbieter (OpenTalk). Vorausgesetzt werden ein ruhiger Raum sowie ein Endgerät mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung.
Gibt es eine Altersbeschränkung?
Nein. Psychotherapie kann in jedem Alter hilfreich sein, sofern der Wunsch nach Veränderung und die Bereitschaft zur persönlichen Auseinandersetzung bestehen.
Gibt es eine Verschwiegenheitspflicht?
Ja. Alles, was in den Sitzungen besprochen wird, unterliegt der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht.
Kosten & Unterstützung
Was kostet eine Sitzung?
Das Honorar beträgt 120 € pro Einheit.
Gibt es Kostenzuschüsse von der Krankenkasse?
Ja. Ich habe keinen Vertrag mit den Krankenkassen: Sie bezahlen das Honorar zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe des Zuschusses legt jede Kasse selbst fest — bei der ÖGK sind es derzeit 33,70 € pro Einzelsitzung. Bei KFL, KFG und LKUF (Oberösterreich) sowie bei SVS und BVAEB fällt der Zuschuss deutlich höher aus; die genauen Beträge erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Kasse, da sie regelmäßig angepasst werden.
Voraussetzung für den Zuschuss ist eine psychische Störung mit Krankheitswert sowie eine ärztliche Abklärung, die in der Regel vor der zweiten Sitzung vorliegen muss. Ab der elften Einheit ist zusätzlich ein Bewilligungsantrag bei der Kasse nötig — den Antrag füllen wir gemeinsam rechtzeitig davor aus. Für psychotherapeutische Beratung ohne Krankheitswert (etwa bei Fragen zu Beruf oder Partnerschaft) gibt es keinen Zuschuss.
Sonstige Hinweise
Wer stellt Krankenstände oder Medikamente aus?
Krankenstände stellt Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt aus. Psychopharmaka verschreibt eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie. Bitte ändern Sie eine laufende Medikation nur in ärztlicher Absprache.
Stellen Sie Gutachten für Führerscheinanträge aus?
Nein. Führerscheingutachten werden von klinischen und gesundheitspsychologischen Fachkolleg:innen oder von einer Fachärztin/einem Facharzt für Psychiatrie erstellt — abhängig von den Vorgaben der zuständigen Behörde.